Was ist das?

Es kann uns alle treffen: Ein Unfall, eine Krankheit oder das Alter können manchmal plötzlich dazu führen, dass wir unsere rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können wie zum Beispiel den Miet-Vertrag für unsere Wohnung. Dann sind wir auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen.

Was können wir tun, damit wir die Verantwortung für unser eigenes Leben nicht vollständig verlieren? Wie können wir vorsorgen? Was sind Vorsorge-Vollmacht, Betreuungs-Verfügung und Patienten-Verfügung?

Vorsorge-Vollmacht bedeutet:

Sie geben einer anderen Person die Erlaubnis, für Sie zu handeln. Sie geben ihr die Erlaubnis, Entscheidungen für Sie zu treffen.

Eine Betreuungs-Verfügung bedeutet:

Sie können festlegen, wen das Gericht als Ihre rechtliche Betreuungs-Person bestimmen soll. Die Verfügung gilt dann, wenn das Gericht über eine rechtliche Betreuung entscheiden muss.

Eine Patienten-Verfügung bedeutet:

Sie legen zum Beispiel fest, ob das medizinische Personal kurz vor Ihrem Tod lebens-verlängernde Maßnahmen ergreifen soll oder nicht. Will ich weiter mit einer Maschine Sauerstoff bekommen? Wozu benötige ich das? Wann wird eine gesetzliche Betreuung eingeschaltet?

Diese Fragen möchten Astrid Winter und Gaby Quintscher vom Senioren- und Pflegestützpunkt vom Landkreis Göttingen gerne gemeinsam mit Ihnen klären.

Patienten-Verfügung/ Vorsorge-Vollmacht

Wann: 19. April 2023, 17–18.30 Uhr

Wo: Familienzentrum Rosdorf, Anne-Frank-Weg 2

Kurs-Nummer: 23F97420

Gebühr: kostenfrei

Um Anmeldung wird gebeten, bitte Kurs-Nummer angeben: info@vhs-goettingen.de; Telefon: 0551 4952 0 oder www.vhs-goettingen.de

Das Projekt wird gefördert vom Nds. Ministerium für Wissenschaft und Kultur.

Gundula Laudin

Erschienen im DURCHBLICK März 2023

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