Man geht in die Apotheke. Früher hat man das Rezept abgegeben. Jetzt geht es anders. Leichter. Warum? Seit Januar 2024 gibt es das elektronische Rezept.
Wie das funktioniert, kann man hier lesen.
Der Arzt oder die Ärztin gibt keinen Zettel mehr aus, mit dem man in die Apotheke geht und Medikamente abholt.
Jetzt gibt es dafür das „E-Rezept“. „E“ steht für „elektronisch“.

Dafür gibt es das E-Rezept:

  • für Medikamente, die ein Arzt oder eine Ärztin verschreiben muss
  • für Medikamente, die ein Arzt oder eine Ärztin empfiehlt;
  • für private Rezepte
  • für Medikamente für Kinder unter 12 Jahren, die ein Arzt oder eine Ärztin nicht verschreiben muss

 

In Zukunft gilt das E-Rezept auch für Betäubungs-Mittel, Heilmittel (zum Beispiel Physio-Therapie oder Ergo-Therapie) und auch für Hilfsmittel, wie zum Beispiel Rollstühle oder Hörgeräte.

Das E-Rezept gibt es:

  • über die Versicherungskarte
  • in der App auf dem Handy „Das E-Rezept“
  • ausgedruckt als QR-Code. QR steht für Quick Response. Das ist Englisch und spricht sich so aus: kwik respons. Es heißt schnelle Antwort. Code spricht sich so aus: koud. Man kann es mit „Verschlüsselung“ übersetzen. Der Code zeigt ein viereckiges Muster, speichert Informationen und macht sie abrufbar.

 

Ist das E-Rezept sicher?
Das E-Rezept soll stärker vor Fälschung schützen als das Rezept aus Papier.
Der Arzt oder die Ärztin unterschreibt das E-Rezept elektronisch. Die Apotheken prüfen die Unterschrift, wenn man das Medikament abholt.
Jedes Rezept kann man wie früher nur einmal einlösen. Die Apotheken sehen, wenn man das Rezept ein zweites Mal einreicht.
Ab dem 1. Januar 2024 sind elektronische Rezepte Pflicht. Wenn es technisch (noch) nicht klappt, können die Praxen das Rezept auch noch ausdrucken. Das Medikament bekommt man auf jeden Fall.

Erschienen: Februar 2024

Foto: Bernd Neubauer

Autor*in: Gundula Laudin