Foto: Asja Wortmann

Kann eine Straftat Kunst sein?

Göttinger diskutieren über neues Graffiti

In Göttingen sprechen aktuell viele Menschen über zwei neue Graffitis. Ein Graffiti sind an Wände gesprühte Bilder oder Schrift-Züge. Es ist verboten, Graffitis an Wände zu sprühen, die einem nicht gehören. Das passiert trotzdem oft. Das nennt man: Sach-Beschädigung. Erwischt die Polizei die Graffiti-Maler, müssen sie eine Strafe bezahlen. Das Graffiti, über das aktuell die Göttinger diskutieren, besteht aus zwei Teilen: Ein Teil ist auf einem Park-Platz in der Bürgerstraße zu finden, der andere an einer Wand vom Mühlengraben daneben. Gegenüber ist die Wiesenstraße. Die Mauern, auf denen jetzt die Graffitis sind, gehören der Stadt Göttingen. Das Gesetz sagt: Das ist Sach-Beschädigung. Andere finden das weniger wichtig und sagen: Die neuen Graffitis sind Kunst.

Schön, aber problematisch?
Die Graffitis sind sehr groß, bunt und haben viele Details (sprich: De-teis). Und sie sind politisch. Das zeigen die gemalten Themen: Es geht unter anderem um Gewalt gegen Frauen, die Rettung von Geflüchteten aus dem Mittelmeer und Rassismus. Und um sicherere Häfen. Dahinter steht die Forderung: Geflüchtete sollen in Göttingen ohne Angst leben dürfen. Auf der Wand steht aber auch: Eurer System ist Gewalt. Und: Kommt Zeit, kommt Rat, kommt Farb-Anschlag. Daneben ist das neue Rathaus zu sehen. Die Graffiti-Maler kritisieren also auch die Stadt Göttingen für ihre Politik. Manche sagen: Das ist ein Aufruf zu Gewalt.

 

 

Bürgermeister meldet sich
Die Stadt Göttingen sagt: Die Graffitis dürfen bleiben, aber die Polizei ermittelt weiter.

Das macht nicht mehr die Polizei in Göttingen, sondern der Staats-Schutz. Weil die Graffitis eine politische Straftat sind.

Auch der Göttinger Ober-Bürgermeister hat sich eingeschaltet. Das ist Rolf-Georg Köhler von der Partei SPD. Er sagt: Er unterstützt, dass Frauen-Rechte gestärkt werden und Göttingen ein sicherer Hafen wird. Eine Aufforderung zu Gewalt duldet er aber nicht.

Asja Wortmann

Erschienen im DURCHBLICK Februar 2021