Foto: Bernd Neubauer

Meinungs-Freiheit
und Versammlungs-Freiheit

In Deutschland und der Welt

Ein Überblick über die rechtliche Lage in Deutschland

Grundrechte in Deutschland
Im deutschen Grundgesetz steht:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“ und
„Alle Deutschen haben das Recht, sich […] friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“
In Deutschland gibt es also das Recht auf Meinungs-Freiheit und Versammlungs-Freiheit. Aber gelten diese Rechte auch in der Corona-Pandemie?

Einschränkung der Rechte ist möglich
Die Meinungs-Freiheit und die Versammlungs-Freiheitsind zentrale Rechte in einer Demokratie.

Deshalb dürfen diese Rechte nur in Ausnahme-Fällen eingeschränkt werden. Die Regeln für die Einschränkungen sind streng. Zurzeit versammeln sich viele Menschen auf der Straße. Sie demonstrieren. Demonstrationen sind Versammlungen. Es ist also die Versammlungs-Freiheit betroffen.

Versammlungen nur bei Einhaltung der Corona-Regeln
Das oberste Gericht in Deutschland hat entschieden: Versammlungen dürfen trotz Corona nicht generell verboten werden. Versammlungen unter freiem Himmel müssen bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Für Versammlungen in Göttingen ist die Stadt Göttingen zuständig.

Die Stadt prüft: Entsteht durch die Versammlung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung? Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ist die Ansteckung mit dem Corona-Virus. Deshalb dürfen Versammlungen derzeit nur stattfinden, wenn die Regeln über Hygiene und Abstand eingehalten werden. Dazu können weitere Vorgaben kommen. Zum Beispiel die begrenzte Zahl der Teilnehmer.