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Gibt es ein Recht auf verständliche Sprache?

Verständliche Sprache bei Behörden

Oft sind Schreiben von Verwaltungen in schwerer Sprache geschrieben. Viele Menschen verstehen die Briefe dann nicht. Oder Mitarbeitende in Behörden sprechen umständlich. Trotzdem gibt es nur in wenigen Bereichen ein Recht auf verständliche Sprache. Das Recht steht dann in Vorschriften. Vorschriften sind zum Beispiel Gesetze und Verordnungen.

Unterschied zwischen Behörden vom Bund und Behörden vom Land

Es gibt Vorschriften, die in ganz Deutschland gelten. Das sind dann Vorschriften auf Bundes-Ebene. Und es gibt Vorschriften, die nur in einem Bundesland wie zum Beipsiel Niedersachsen gelten. Das sind dann Vorschriften auf Landes-Ebene. Für verständliche Sprache ist wichtig: Welche Behörde handelt? Ist die Behörde vom Bund, gelten die Vorschriften auf Bundes-Ebene. Ist die Behörde vom Land, gelten die Vorschriften für das Bundesland, zum Beispiel Niedersachsen.

Dieses Recht gilt für Behörden vom Bund

Vorschriften für Internet-Seiten und Apps

Behörden vom Bund müssen auf ihrer Internet-Seite und in Apps Informationen in Leichter Sprache anbieten. Leichte Sprache ist eine Form von verständlicher Sprache. Die Behörde muss in Leichter Sprache erklären:

  • Das sind die wesentlichen Informationen.

    Wesentliche Informationen bedeutet: Darum geht es auf der Internet-Seite oder in der App.

  • So kann man die Internet-Seite oder die App nutzen.
  • Das steht in der Erklärung zur Barriere-Freiheit: Diese Inhalte von der Internet-Seite können alle Menschen nutzen. Andere Inhalte können nur Menschen nutzen, die:
  • 1.) gut sehen können,
    2.) keine Einschränkungen am Körper haben und
    3.) Informationen in schwerer Sprache verstehen.

Das steht in Paragraph 4 von der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung.

Es gibt also ein Recht auf verständliche Sprache für die Internet-Seiten und Apps von Behörden vom Bund. Aber die Behörde kann selbst entscheiden, wie viele Informationen sie in Leichter Sprache gibt.