Die Wahl vom Bundestag
Am 26. September können Sie wählen
Im September sind Wahlen
Am 12. September sind Kommunal-Wahlen. Sie können den Bürger-Meister wählen. Zu den Kandidaten gibt es einen Artikel im DURCHBLICK vom Juli. Am 12. September können Sie außerdem den Landrat wählen. Zu den Kandidaten gibt es einen Artikel im DURCHBLICK vom August.
Am 26. September ist die Wahl vom Bundestag. Dieser Artikel ist über die Wahl vom Bundestag.
Was macht der Bundestag?
Der Bundestag ist zusammen mit dem Bundesrat für Gesetze zuständig: Der Bundestag kann neue Gesetze entwerfen und bestehende Gesetze ändern oder abschaffen. Alle wichtigen Dinge in Deutschland müssen vom Bundestag beschlossen werden. Der Bundestag wählt auch den Bundeskanzler. Das bedeutet: Sie können den Bundeskanzler nicht direkt wählen.
Wie wird gewählt?
Bei der Wahl vom Bundestag haben Sie 2 Stimmen. Sie haben eine Erst-Stimme und eine Zweit-Stimme. Mit der Erst-Stimme wählen Sie eine Person. Mit der Zweit-Stimme wählen Sie eine Partei.
Die Erst-Stimme
Deutschland ist groß. Es gibt Unterschiede in den Regionen. Die Bewohner von einer Region wissen am besten, was ihre Region braucht. Deshalb soll jede Region im Bundestag vertreten sein. Mit der Erst-Stimme wählen Sie einen Kandidaten aus Ihrer Region. Der Kandidat mit den meisten Stimmen kommt in den Bundestag.
Die Zweit-Stimme
Mit der Zweit-Stimme wählen Sie eine Partei. Die Stimmen werden gezählt. Dann wird gerechnet: Wenn eine Partei zum Beispiel 25 Prozent von den Zweit-Stimmen hat, bekommt sie 25 Prozent der Sitze im Bundestag. Es zählt also der Anteil der Stimmen in Prozent und nicht die reine Anzahl an Stimmen. Welche Politiker von einer Partei in den Bundestag gehen, legt die Partei vorher in einer Liste fest. Mit der Zweit-Stimme bestimmen Sie also die Mehrheits-Verhältnisse im Bundestag.
Besonderheiten bei der Wahl
Bei der Wahl vom Bundestag gibt es ein paar Besonderheiten. Der Bundestag ist nicht immer gleich groß. Woran liegt das? Manchmal werden mehr Kandidaten von einer Partei über die Erst-Stimme gewählt, als der Partei an Sitzen nach der Zweit-Stimme zustehen. Dann hat die Partei zu viele Sitze. Das ist ungerecht. Deshalb gibt es einen Ausgleich. Dann stimmen die Verhältnisse wieder.
Eine weitere Besonderheit ist: Nicht jede Partei kommt in den Bundestag. Die Partei braucht mindestens 5 Prozent von den Zweit-Stimmen oder 3 Kandidaten, die über die Erst-Stimme gewählt werden. Sonst zählen die Stimmen für die Partei nicht. Man sagt dazu: 5-Prozent-Hürde. Warum gibt es die 5-Prozent-Hürde? Der Bundestag trifft wichtige Entscheidungen. Wenn es zu viele verschiedene Meinungen gibt, ist es schwerer, Entscheidungen zu treffen.
Darum sollten Sie wählen
Deutschland ist eine Demokratie. Das bedeutet: Alle Entscheidungen sollen von den Bürgern getroffen werden. Nicht jeder kann seine Meinung selbst sagen. Deshalb bestimmen die Bürger in Wahlen ihre Vertreter. Wenn Sie wählen, sagen Sie: Diese Person und diese Partei passen zu meinen Interessen.
Sie wollen mehr erfahren?
In dem Artikel konnte nicht alles erklärt werden. Von der Reihe einfach Politik gibt es ein Heft
zur Wahl in Einfacher Sprache. Das Heft gibt es auch als Hör-Buch. Jede Partei hat ein Wahl-Programm. Da steht drin: Was sind die Ziele der Partei? Wie will die Partei die Ziele erreichen? Eine Entscheidungs-Hilfe ist der Wahl-O-Mat.
Erschienen im DURCHBLICK September 2021
Anne Quabeck