Was ist das und welche Rechte hat man?
Urlaub klingt schön. Bildung auch. Bildungs-Urlaub? Das ist die Verbindung von Urlaub und Weiter-Bildung. Erwachsene, die eine feste Arbeit in einer Firma (man sagt auch der Arbeitgeber) oder in der Verwaltung haben, nennt man Arbeitnehmer*innen. Alle Arbeitnehmer*innen in Niedersachsen haben ein Recht auf 5 Tage Bildungs-Urlaub im Jahr. Das gleiche Recht haben auch Auszubildende und Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.
Das Gesetz sagt: Arbeitnehmer*innen bekommen zusätzlich zu ihren Urlaubs-Tagen eine Arbeits-Woche frei für den Bildungs-Urlaub. Das sind 5 Tage. Das Gehalt bleibt. Man geht dann nicht zu seiner Arbeit, sondern in die Schule zum Bildungs-Urlaub.
In Niedersachsen kann man alle Bildungs-Urlaube besuchen, die vom Land Niedersachsen anerkannt sind. Wichtig: Der Arbeitsplatz muss in Niedersachsen sein.
Es gibt Bildungs-Urlaube zu sehr vielen verschiedenen Themen:
- Sprachen
- Umgang mit Stress
- Musik
- Natur
- Länder und ihre Städte
Der Ort, an dem der Bildungs-Urlaub stattfindet, muss nicht in Niedersachsen sein. Deshalb findet man Bildungs-Urlaube auch an anderen Orten außerhalb von Niedersachsen.
Wo finde ich Angebote?
Volkshochschulen haben in der Regel ein großes Angebot.
- Das Angebot aus Göttingen findet man hier.
- Alle Bildungs-Urlaube aus Deutschland findet man unter http://www.bildungsurlaub.de
Wie kann ich mich anmelden?
- Man sucht sich einen Bildungs-Urlaub aus.
- Man bittet die Schule um eine Bescheinigung darüber, dass es ein Bildungsurlaub ist.
- Mit der Bescheinigung geht man zu seinem Arbeitgeber und beantragt die Teilnahme am Bildungs-Urlaub. Das muss man früh genug machen, mindestens 4 Wochen vorher.
- Wenn der Arbeitgeber zustimmt, kann man sich anmelden.
Achtung: Den Bildungs-Urlaub muss man selbst bezahlen. Das gilt für das Hotel, für den Kurs und für die Anreise.
Trotzdem: Es ist ein tolles Angebot, das viele Menschen noch nicht kennen.
Vielleicht eine Idee für 2025?
Erschienen: Dezember 2024
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Autor*in: Gundula Laudin